01
WER BEZAHLT DEN GUTACHTER UND WER DARF IHN AUSWÄHLEN, WENN MAN UNSCHULDIG IN EINEN UNFALL GERATEN IST?
02
WER ZAHLT die Reparatur?
03
WARUM Schwabengutachter?
04
WIE VIEL bekomme ich ausgezahlt, wenn ich nicht reparieren lasse?
05
Was ist die WERTVERBESSERUNG?
06
Was bekomme ich beim TOTALSCHADEN ausgezahlt?
07
Wer bekommt die WERTMINDERUNG/MINDERWERT ausgezahlt?
08
Bekomme ich den MIETWAGEN gezahlt?
09
Was ist der NUTZUNGSAUSFALL?
10
Warum brauchst du einen ANWALT?
11
Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn der Reparaturaufwand (Reparaturkosten + Wertminderung) eines beschädigten Fahrzeugs den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert-Restwert) übersteigt, also wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll sind.
Definition im Detail:
Wiederbeschaffungswert (WBW): Der Betrag, den man aufwenden müsste, um ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu kaufen, vor dem Schaden.
Reparaturkosten (RK): Alle Kosten, die für die fachgerechte Instandsetzung des Fahrzeugs anfallen würden.
Restwert (RW): Der Wert des beschädigten Fahrzeugs im aktuellen Zustand, meist durch einen Gutachter ermittelt.
Merkantile Wertminderung: ist der Wertverlust eines Fahrzeugs nach einem Unfallschaden, der auch nach fachgerechter Reparatur bestehen bleibt, weil das Fahrzeug als Unfallwagen gilt und sich dadurch schlechter verkaufen lässt.
Wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn:
Reparaturaufwand > Wiederbeschaffungsaufwand
Im Haftpflichtfall, also wenn du unschuldig bist und der Schwabengutachter dir ein Gutachten erstellt hat, kann eine Reparatur trotz wirtschaftlichem Totalschaden noch akzeptiert werden, wenn:
die Reparaturkosten maximal 130 % des Wiederbeschaffungsaufwands betragen
die Reparatur fachgerecht nach meinem Gutachten durchgeführt wird
das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter genutzt wird
Beispiel:
Angenommen, ein Fahrzeug hat einen Wiederbeschaffungswert von 10.000 Euro und einen Restwert von 2.000 Euro. Die Reparaturkosten belaufen sich auf 9.000 Euro. In diesem Fall liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert (10.000 - 2.000 = 8.000 Euro), daher handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden.
Bonus Tipp:
Bei der Auszahlung, also der fiktiven Abrechnung würden nur die 8000 Euro ausgezahlt werden, außer du reparierst mindestens Verkehrssicher und nutzt das Fahrzeug weitere 6 Monate, dann erhälst du auch die kompletten Netto Reparaturkosten.
12
Muss ich mein Fahrzeug zum RESTWERT verkaufen?
13
Was ist die HIS Datei und warum brauche ich eine Reparaturbestätigung?
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